Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.zfh.uni-osnabrueck.de

Das Zentrum für Hochschulsport der Universität Osnabrück ist bemüht, seine Website in Einklang mit § 9b des Landesbehindertengleich-stellungsgesetzes (NBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Nicht alle Grafiken oder Bilder enthalten Alternativtexte.
  • Video-Formate enthalten derzeit keine Untertitel und keine Audiodeskription.
  • PDFs sind teilweise nicht barrierefrei.
  • Die Webseite ist teilweise nicht ohne Maus nutzbar.
  • Die Nutzung der Navigationsstruktur der Webseite kann noch eingeschränkt sein.

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Verschiedene Dokumente aus Büroanwendungen konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
  • Videos können aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht mit Untertiteln und/oder Audiotranskription versehen werden.
  • Die Navigationsstruktur der Webseite wird zurzeit ünberarbeitet-

Die verantwortliche Stellen des Zentrums für Hochschulsport arbeiten im Rahmen ihrer technischen und arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.06.2022 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung (überwiegend anhand des BITV-Selbsttests).

Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheits-anforderungen mitteilen:

Zentrum für Hochschulsport der Universität Osnabrück
Jahnstraße 77
49080 Osnabrück
Tel. +49 541 969 4800
E-Mail zfh@uni-osnabrueck.de

Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de