Teilnahmeberechtigte am Hochschulsport Osnabrück

Teilnahmeberechtigt sind die Studierenden (ohne Zweit-, Neben- und Gasthörer*innen) und die Beschäftigten der Universität und der Hochschule Osnabrück. Studierende und Beschäftigte von Mitgliedshochschulen des Hochschulsportverbands Niedersachsen/Bremen (HVNB) können ebenfalls am Hochschulsport teilnehmen. Externe zu den auch Studierende anderer Hochschulen zählen, können NICHT an den Angeboten des Hochschulsports Osnabrück teilnehmen. Eine Ausnahme gilt lediglich bei Paartanzkurse, bei denen der Partner oder die Partnerin extern sein darf.

Nutzer*innen der Hochschulsportangebote haben auf Verlangen ihre Teilnahmeberechtigung und Statuszugehörigkeitsnachweise als Hochschulmitglieder und -angehörige vorzuzeigen.

Nutzungsbedingungen

Anerkennung der Nutzungsrichtline und der Hausordnung

Jede Teilnahme am Hochschulsport erfolgt auf der Basis der Nutzungsrichtline des ZfH in Verbindung mit der für die jeweiligen Sportstätten geltenden Ordnungen und Richtlinien. Diese gelten mit der Teilnahme als anerkannt.

Anmeldung

(1) Sofern in den Angebotsbeschreibungen nichts Abweichendes genannt ist, besteht bei den Angeboten des ZfH eine Anmeldeplicht.

(2) Die Anmeldung ist nicht übertragbar.

(3) Aus inhaltlichen, methodischen oder organisatorischen Gründen können vom ZfH Teilnahmevoraussetzungen festgelegt werden, die innerhalb der Angebotsbeschreibungen bekannt gegeben werden.

(4) Anmeldungen sind grundsätzlich online über das Internetportal des ZfH vorzunehmen (www.zfh.uni-osnabueck.de). Telefonische Anmeldungen sowie Anmeldungen per E-Mail sind nicht möglich.

(5) Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Buchung. Die Nutzung von externen automatischen Anmeldemechanismen ist unzulässig.

(6) Sollte ein Angebot bereits ausgebucht sein, besteht für Interessierte die Möglichkeit, sich über Eintragung einer E-Mailadresse beim Infoservice über freiwerdende Plätze informieren zu lassen. Ein Anspruch auf freiwerdende Plätze entsteht dadurch nicht. Die Platzvergabe erfolgt auch hier nach Eingang der aktiven Buchung.

Leistungsumfang

Die Angebote umfassen die innerhalb der Angebotsbeschreibung genannten Leistungen. Es handelt sich um Gruppenveranstaltungen, bei denen individuelle Einzelleistungen - z.B. bestimmte Zimmer bei Sportreisen - nicht zugesichert werden. Keinesfalls besteht ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft, eine bestimmte Art von Unterricht oder auf Nutzungsmöglichkeit bestimmter Räumlichkeiten oder Geräte.

Ausfall und Veränderung von Angeboten

(1) Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung aller in den Angebotsbeschreibungen genannten Termine und ein bestimmtes Angebotsformat.

Angebote und Einzeltermine können insbesondere ausfallen,

  • bei zu geringer Auslastung,
  • im Falle höherer Gewalt,
  • weil die jeweiligen Sportanlagen, durch andere Veranstaltungen belegt sind,
  • wenn die Kursleitung verhindert ist und es den Organisator*innen nicht gelingt, kurzfristig eine qualifizierte Vertretung zu finden,
  • bei Störungen des Betriebsablaufes wie Bauarbeiten, Reparaturen u. ä.,
  • im Falle einer Schließung aufgrund von behördlicher Anordnung und Gesetzen wegen z. B. Pandemien, Naturkatastrophen.

(2) Bei entgeltfreien Angeboten entsteht aus dem Ausfall oder bei Änderungen von Veranstaltungen kein Regressanspruch.

(3) Bei Ausfall oder Änderung entgeltpflichtiger Angebote besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung des anteiligen entrichteten Entgelts, sofern sich die Veränderung oder der Ausfall auf mehr als 10% der vorgesehenen Angebotsdauer erstreckt. Der Anspruch muss gegenüber dem Zentrum für Hochschulsport innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Ausfalls oder der Änderung geltend gemacht werden. Bei witterungsabhängigen Angeboten besteht kein Erstattungsanspruch, wenn die Witterungsbedingungen die ordnungsgemäße und verantwortbare Durchführung nicht gestatten.

Ausschluss von der Teilnahme

(1) In begründeten Fällen können Teilnehmende befristet oder dauerhaft von einzelnen Veranstaltungen oder dem Hochschulsport insgesamt ausgeschlossen werden.

Gründe hierfür sind insbesondere:

  • Verstöße gegen die Entgeltordnung einschließlich der Nutzungsrichtlinie und der Hausordnung,
  • Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen des Hochschulsports und gegen Anordnungen des hierzu befugten Personals,
  • Betrugsversuch bei der Anmeldung,
  • fehlende sportfachliche oder gesundheitliche Voraussetzungen.

(2) Während des Hochschulsportbetriebs sind sowohl das Hochschulsportpersonal, inklusive der Info-Point Mitarbeiter*innen, als auch die Kursleitungen berechtigt, bei einer gegenwärtigen und konkreten Störung, deren Beseitigung keinen Aufschub duldet, mündlich ein zeitlich befristetes Teilnahmeverbot auszusprechen. Ein dauerhafter Ausschluss von der Teilnahme wird von der Hochschulsportleitung schriftlich ausgesprochen und begründet.

(3) Die Erteilung von Hausverboten richtet sich nach § 2 Absatz 7 der Hausordnung.

Haftung

(1) Die Universität Osnabrück haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung, insbesondere für abhanden gekommene oder verlorengegangene Gegenstände, ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Personen bleiben unberührt.

(2) Die Benutzer*innen haften für alle Schäden und Verluste, die sie schuldhaft an Sportanlagen, Geräten, Mobiliar und technischen Einrichtungen verursachen.

(3) Mit der Benutzung erkennen die Benutzer*innen die Haftungsregelungen an.

Versicherung

(1) Mitglieder Niedersächsischer Hochschulen sind gemäß den Bestimmungen der Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzungen und Umfang des Versicherungsschutzes bei der Teilnahme am Hochschulsport sind den aktuellen Unfallversicherungsbestimmungen der LUKN zu entnehmen.

(2) Allen Teilnehmenden am Hochschulsport wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um abgesichert zu sein, falls bei der Sportausübung Dritte verletzt werden oder ein Sachschaden entsteht und hieraus Haftungsansprüche erwachsen.

Kostenpflichtigkeit von Angeboten

Das ZfH ist berechtigt, für die Teilnahme an Angeboten Entgelte gemäß der Entgeltordnung für das Zentrum für Hochschulsport zu erheben. Die Höhe der Entgelte ist bei den Angeboten ausgewiesen.

Fälligkeit von Entgelten

Entgelte sind, sofern beim Angebot nichts anderes benannt wird, mit der Anmeldung fällig. Die Bezahlung erfolgt per Lastschrift mittels SEPA-Verfahren. Mit der Anmeldung wird der Abbuchung des Entgeltes für das gebuchte Angebot zugestimmt und das Mandat zum Einzug gilt als erteilt. Vor dem Einzug erfolgt eine Information (Prenotification) über den Termin der Abbuchung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Die durch Angabe falscher Kontaktdaten, Kontodaten oder bei fehlender Kontodeckung entstehenden Kosten sind seitens der angemeldeten Person zu tragen. Kontenwechsel nach der Anmeldung sind dem ZfH umgehend mitzuteilen.

Rücktrittsregelung bei entgeltpflichtigen Angeboten

Kostenfreie Stornierungen

(1) Bei Einzelterminbuchungen ist eine kostenfreie Stornierung bis 24h vor dem gebuchten Termin möglich. Die Abmeldung muss in diesen Fällen per E-Mail an das ZfH (zfh@uni-osnabrueck.de) oder an den Info-Point unter Sportinfo@uni-osnabrueck.de erfolgen.

(2) Bei allen anderen Angeboten (Gesamtkurse, Workshops oder Eintagesveranstaltungen) werden die geltenden Fristen für einen kostenfreien Rücktritt in den jeweiligen Angebotsbeschreibungen bekannt gegeben. Die Abmeldung muss in diesen Fällen per E-Mail an das ZfH (zfh@uni-osnabrueck.de) erfolgen.

Abmeldungen über die Kursleitungen sind nicht möglich!

Sobald Ihre Buchung von uns storniert wurde, erhalten Sie eine Bestätigungsmail (Diese Mail ist bis zum Ende der Programmlaufzeit aufzubewahren).

Kostennachlass bei Rücktritten aus nachweislich wichtigem Grund

Bei Rücktritten nach den regulären Stornierungsfristen kann ein Kostennachlass gewährt werden, sofern ein nachweislich wichtiger Grund vorliegt. Der Rücktritt ist jedoch erst ab dem Tag der Mitteilung an das Zentrum für Hochschulsport per E-Mail (zfh@uni-osnabrueck.de) gültig und Kosten werden nur anteilig ab diesem Zeitpunkt erlassen.

Als wichtiger Grund werden akzeptiert:

  • durch ärztliches Attest nachgewiesene Krankheit oder Verletzung, die eine Teilnahme am Kurs dauerhaft verhindert,
  • von der Universität bzw. der Hochschule Osnabrück bescheinigte Exmatrikulation,
  • nachgewiesener Wohnortwechsel, der zur Unzumutbarkeit der Teilnahme führt,
  • besondere Härtefälle.