Unfallversicherung

Unfälle, die sich im Rahmen unseres Hochschulsportangebots ereignen sind für die verschiedenen Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen, die wir im Folgenden kurz darstellen, über die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) versichert. Die Einzelfallentscheidung obliegt allerdings der LUKN. Dort wird nach der Unfallanzeige über die Annahme oder Ablehnung entschieden. Bei Ablehnung müssen etwaige Kosten, wie z.B. Behandlungs- und Folgekosten, privat getragen werden.

Bei allen Unfällen im Hochschulsport, die über die LUKN geltend gemacht werden sollen, ist nach dem Unfall zeitnah ein Durchgangsarzt aufzusuchen und innerhalb von drei Tagen eine Unfallmeldung beim Team des ZfH vorzunehmen. 

1. Studierende:

Studierende niedersächsischer Hochschulen sind bei der Teilnahme am Hochschulsport über die LUKN gesetzlich unfallversichert, sofern es sich um angeleitete Kurse mit Übungsleiter*in handelt und die Angebote im Verantwortungsbereich des Hochschulsports liegen. Auch bei der Teilnahme an Wettkämpfen (z. B. Deutsche Hochschulmeisterschaften) sowie bei der Teilnahme an Sportreisen ins Ausland kann unter bestimmten Voraussetzungen Unfallschutz durch die Landesunfallkasse bestehen (nähe Infos von der LUKN unter diesem Link).

Bei leistungssportlichen Aktivitäten sowie bei sportlichen Betätigungen, für die der Hochschulsport lediglich Sportstätten zur freien Nutzung zur Verfügung stellt (z.B. Beachvolleyball und freie Spielzeiten usw.), übernimmt die LUKN keine Kosten. Diese müssen gegenüber der persönlichen Kranken- bzw. Unfallversicherung geltend gemacht werden.

2. Beschäftigte:

Beschäftigte der Universität und der Hochschule (nicht verbeamtet) sind bei Unfällen im Hochschulsport ebenfalls über die Landesunfallkasse versichert, sofern es sich um angeleitete Kurse mit Übungsleitenden handelt, die Angebote im Verantwortungsbereich des Hochschulsports liegen und darüber hinaus die Kriterien des Betriebssportes erfüllt sind, im Einzelnen sind dies:

Die sportliche Betätigung muss

  • einen Ausgleich zur berufsbezogenen körperlichen Belastung bieten,
  •  mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden,
  •  breitensportlich orientiert sein (keine reine Teilnahme am Wettkampfsportbetrieb) und
  • auf Mitglieder der Universität/Hochschule beschränkt und betriebsbezogen sein.

3. Beamte:

Beamte unterliegen nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nach dem SGB VII. Sie erhalten bei Dienstunfällen Unfallfürsorge. Bei einem Unfall im Rahmen des Hochschulsports besteht jedoch in der Regel kein Anspruch auf Unfallfürsorge, da für die Anerkennung als Dienstunfall über die zuvor genannten Kriterien hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssten:

  • Die Gruppe muss von einer vom/von der Dienstvorgesetzten beauftragten Übungsleitung angeleitet werden
  • Es muss eine Anwesenheitsliste geführt werden
  • Es muss für die Gruppe ein genehmigter Übungsplan vorliegen.

4. Lehrbeauftragte und berechtigte Externe:

Lehrbeauftragte und berechtigte Externe sind generell nicht über die LUKN unfallversichert.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung besteht bei der Teilnahme am Hochschulsport generell nicht. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird dringend empfohlen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.